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Autor Thema: Der Begriff bekömmlicher Wein wird strafbar  (Gelesen 209 mal)
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mvwein
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Restaurantleiter/Sommelier/ Weindozent


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« am: 07, Mai, 2009, 18:10:25 »

Hi!
Für alle die es interessiert und mal in ihre Weinkarten reingucken wollen, ist ein Urteil von Wichtigkeit(?) gefallen. Also wer sich nicht strafbar machen will, sollte seine Beschreibungen in den Weinkarten mal durchsehen.
Gruß Torsten

Hier der Beitrag:
Die Bezeichnung eines Weines als "bekömmlich" ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Trier (Urteil vom 23. April 2009 - 5 K 43/09.TR) nicht erlaubt.

Der Begriff „bekömmlich“ darf weder bei der Etikettierung von Wein noch bei der Werbung für Wein verwandt werden. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 23. April 2009 entschieden.

Der Entscheidung lag die Klage einer Winzergenossenschaft aus der Pfalz zugrunde, die den Begriff „bekömmlich“ bei von ihr vertriebenen Weinen („Dornfelder Edition Mild“ und „Grauer/Weißer Burgunder (Cuvee) Edition Mild“) sowohl in der Etikettierung (Halsschleife) als auch außerhalb der Etikettierung in der Werbung zu verwenden beabsichtigt und von dem Gericht die Feststellung begehrt hat, dass sie hierzu berechtigt ist. Die Klage führte allerdings nicht zum Erfolg.

Zur Urteilsbegründung führten die Richter aus, der Begriff „bekömmlich“ stelle eine gesundheitsbezogene Angabe i.S.d. Artikel 2 der EG Verordnung Nr. 1924/2006 dar, der für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent gesundheitsbezogene Angaben verbiete. „Bekömmlich“ stehe für leicht verträglich/gut verdaulich und daher gesund. Mit der Verwendung dieses Begriffs solle gegenüber dem durchschnittlichen Verbraucher suggeriert werden, dass der Wein nur wenig Säure habe und von daher besonders magenverträglich sei. Der Begriff „bekömmlich“ falle auch nicht unter die Ausnahmevorschrift der einschlägigen EG Verordnung, wonach gesundheitsbezogene Angaben ausnahmsweise gestattet seien, wenn sie traditionell zur Angabe einer Eigenschaft des entsprechenden Getränks verwandt würden. Dies sei beispielsweise bei dem Begriff „Digestif“ der Fall, der zwar ebenfalls einen Gesundheitsbezug aufweise, traditionell aber vor allem den Zeitpunkt des Konsums des Getränkes verdeutliche. Eine entsprechende traditionelle Bedeutung komme der Bezeichnung „bekömmlich“ im Zusammenhang mit Wein indes nicht zu, sodass diese als ausschließlich gesundheitsbezogene Angabe nicht erlaubt sei.
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Torsten Rahn
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Das Leben ist viel zu kurz,um schlechten Wein zu trinken.

-Wegen meiner Weinleidenschaft hatte ich kein Geld mehr für die Miete und musste in einen Keller ziehen- aber in was für einen Keller!!!-
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